Information und Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Häufig gestellte Fragen
- Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die die von den Nutzern besuchten Seiten an ihre Terminals senden, wo sie gespeichert werden, um sie beim nächsten Besuch an die gleichen Seiten zu übertragen. Die Cookies der sogenannten „Dritten“ werden stattdessen von einer anderen Website als der, die der Nutzer besucht, eingerichtet. Das liegt daran, dass es auf jeder Website Elemente (Bilder, Karten, Töne, spezifische Links zu Webseiten anderer Domains, etc.) geben kann, die sich auf anderen Servern als der besuchten Website befinden.
- Wofür sind Cookies?
Cookies werden für verschiedene Zwecke verwendet: Ausführung der Computer-Authentifizierung, Überwachung von Sitzungen, Speicherung von Informationen über spezifische Konfigurationen in Bezug auf Nutzer, die auf den Server zugreifen, Speicherung von Präferenzen, etc.
- Was sind „technische“ Cookies?
Das sind die Cookies, die verwendet werden, um die Navigation zu machen oder einen vom Nutzer gewünschten Dienst anzubieten. Sie werden nicht für weitere Zwecke verwendet und werden in der Regel direkt vom Betreiber der Website installiert.
Ohne Rückgriff auf solche Cookies könnten einige Transaktionen nicht erfüllt werden oder wären komplexer und nicht unsicher, wie zum Beispiel Home-Banking-Aktivitäten (Anzeige der Banküberweisung, Überweisungen, Zahlung von Rechnungen, etc.), für die Cookies, Das ermöglicht es Ihnen, die Benutzeridentifikation innerhalb der Sitzung zu erstellen und zu pflegen, sind unverzichtbar.
- Sind Cookie-Analytics-Cookies „technisch“?
Nein. Der Garant (vgl. Maßnahme vom 8. Mai 2014) Er wies darauf hin, dass sie nur dann an technische Cookies angepasst werden können, wenn sie zum Zweck der Optimierung der Website direkt vom Eigentümer der Website verwendet werden, die in aggregierter Form Informationen über die Anzahl der Nutzer und wie sie die platz. Unter diesen Bedingungen gelten die gleichen Regeln für die Cookie-Analyse, was die Information und den Konsens betrifft, die für technische Cookies vorgesehen sind.
- Was sind „Profiling“ Cookies?
Es sind die Cookies, die verwendet werden, um das Surfen des Benutzers im Netzwerk zu verfolgen und Profile über seinen Geschmack, seine Gewohnheiten, seine Auswahl usw. zu erstellen. Mit diesen Cookies können die Terminalanzeigen des Nutzers in Übereinstimmung mit den Präferenzen, die bereits vom gleichen Nutzer im Online-Surfen manifestiert wurden, an die Terminalwerbung des Nutzers gesendet werden.
- Benötigen Sie die Zustimmung des Nutzers, um Cookies auf Ihrem Terminal zu installieren?
Es hängt davon ab, zu welchem Zweck Cookies verwendet werden und ob es sich also um „technische“ oder „Profiling“ Cookies handelt.
Für die Installation von technischen Cookies ist die Zustimmung des Nutzers nicht erforderlich, während die Informationen angegeben werden müssen (Artikel 13 des Datenschutzgesetzes). Profiling-Cookies können hingegen nur dann auf dem Terminal des Nutzers installiert werden, wenn er seine Zustimmung nach vereinfachter Information zum Ausdruck gebracht hat.
- Wie sollte der Betreiber der Website die vereinfachten Informationen zur Verfügung stellen und die Zustimmung zur Verwendung von Profiling-Cookies einholen?
Wie vom Garanten in der in der Anfrage Nr. 1 genannten Maßnahme festgelegt. 4, muss die Offenbarung auf zwei Ebenen gesetzt werden.
Wenn der Nutzer auf eine Website zugreift (auf der Startseite oder auf einer anderen Seite), enthält ein Banner, das eine erste „kurze“ Information enthält, die Bitte um Zustimmung zur Verwendung von Cookies und einen Link zum Zugang zu einem informativeren “ Erweitert „. Auf dieser Seite kann der Nutzer immer detailliertere Cookie-Informationen finden, um zu entscheiden, welche spezifischen Cookies zu genehmigen sind.
- Wie soll das Banner gemacht werden?
Das Banner muss die Größe haben, um zum Teil den Inhalt der Webseite, die der Benutzer besucht, abzudecken. Sie muss nur durch eine aktive Benutzerintervention, also durch die Auswahl eines Elements, das auf der Seite unten enthalten ist, eliminiert werden können.
- Welche Hinweise sollte das Banner enthalten?
Das Banner muss angeben, dass die Website Profiling-Cookies verwendet, möglicherweise auch „Dritte“, die es Ihnen ermöglichen, Anzeigen entsprechend den Vorlieben des Nutzers zu senden.
Es muss den Link zu den erweiterten Informationen enthalten und den Hinweis, dass es durch diesen Link möglich ist, die Zustimmung zur Installation eines Cookies zu verweigern.
Er muss angeben, dass der Nutzer, wenn er sich entscheidet, das Banner weiter zu „überspringen“, mit der Verwendung von Cookies einverstanden ist.
- Wie kann der Erwerb der Einwilligung durch die Verwendung des Banners dokumentiert werden?
Um den Überblick über den erworbenen Konsens zu behalten, kann der Betreiber der Website ein spezielles technisches Cookie verwenden, ein System, das nicht besonders invasiv ist und keine weitere Zustimmung erfordert.
In Anwesenheit einer solchen „Dokumentation“ ist es nicht notwendig, dass die kurzen Informationen zum zweiten Besuch des Nutzers auf der Website, trotz der Möglichkeit für diesen, die Einwilligung zu verweigern und zu jeder Zeit und auf einfache Weise, seine Optionen, wie zum Beispiel durch den Zugriff auf die erweiterten Informationen, die von jeder Seite der Website verknüpft sein müssen.
- Kann die Online-Zustimmung zur Verwendung von Cookies nur durch die Verwendung des Banners angefordert werden?
Nein. Die Eigentümer der Standorte haben immer die Möglichkeit, andere Modalitäten zu nutzen als die, die der Garantiegeber in der oben genannten Maßnahme identifiziert hat, sofern die ausgewählten Modalitäten alle Gültigkeitsvoraussetzungen der gesetzlich vorgeschriebenen Zustimmung haben.
- Ist die Verpflichtung, das Banner auch auf den Eigentümern von Websites zu verwenden, die nur technische Cookies verwenden?
Nein. In diesem Fall kann der Eigentümer der Website die Informationen an die Nutzer mit den Modalitäten, die er für am besten geeignet hält, zum Beispiel auch durch die Einfügung der entsprechenden Hinweise in die auf der Website angegebenen Datenschutzrichtlinien geben.
- Was sollten die „erweiterten“ Informationen angegeben werden?
Es muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Elemente enthalten, die Eigenschaften und den Zweck von Cookies, die von der Website installiert werden, analytisch beschreiben und es dem Nutzer ermöglichen, einzelne Cookies auszuwählen.
Sie muss den aktualisierten Link zu Informationen und Einwilligungsformularen Dritter enthalten, mit denen der Inhaber über seine Website Vereinbarungen über die Installation von Cookies unterzeichnet hat.
Schließlich kann die Möglichkeit des Nutzers, seine Optionen auf Cookies auszudrücken, auch über die verwendeten Browser-Einstellungen aufgerufen werden.
- Wer ist verpflichtet, die Informationen zur Verfügung zu stellen und die Zustimmung zur Verwendung von Cookies zu verlangen?
Der Inhaber der Website, die Profiling-Cookies installiert.
Für Cookies Dritter, die über die Website installiert werden, werden die Offenlegungs-und Einwilligungspflichten an Dritte weitergegeben, aber der Eigentümer der Website ist als technischer Vermittler zwischen diesen und den Nutzern verpflichtet, in die „erweiterten“ Informationen die Links, die aktualisiert wurden, aufzunehmen. Informationen und die Einwilligungsformulare der Dritten selbst.
- Sollte die Verwendung von Cookies an den Garanten mitgeteilt werden?
Profiling-Cookies, die in der Regel im Laufe der Zeit fortbestehen, unterliegen der Meldepflicht, während Cookies, die unterschiedliche Zwecke haben und in die Kategorie der technischen Cookies fallen, nicht dem Garanten gemeldet werden dürfen.
- Wann treten die vom Gutachter vorgeschriebenen Maßnahmen mit der Maßnahme vom 8. Mai 2014 in Kraft?
Der Garant hat eine Übergangsfrist von einem Jahr ab der Veröffentlichung der Maßnahme im Amtsblatt vorgesehen, um Interessenten die Einrichtung zu ermöglichen. Diese Frist endet am 2. Juni 2015.